Ich freue mich, Ihnen und Euch auch in dieser Ausgabe meines Newsletters #AnnE-Mail wieder von den wichtigsten Neuigkeiten aus der Bundespolitik und meinem Wahlkreis zu berichten.
Liebe Freunde,
zur Polit-Talk-Reihe #AnneTheke darf ich unseren Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer MdB, im Kreis Borken willkommen heißen. In gewohnt offener Runde wollen wir mit dem Minister ins Gespräch kommen: über die Herausforderungen, vor denen unsere Betriebe stehen, aber auch über die Chancen, die eine kluge Agrarpolitik eröffnen kann.
Wann: Mittwoch, 1. Juli 2026, 18:30 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr)
Wo: Hof Nienhaus, Enckhook 3, 46414 Rhede
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um verbindliche Anmeldung per E-Mail an: anne.koenig@bundestag.de gebeten.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist kein Verhandlungspunkt. Dieser Grundsatz ist seit 1957 im europäischen Recht verankert und seit 2017 im deutschen Entgelttransparenzgesetz festgeschrieben. Wo Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts schlechter entlohnt werden, ist das nicht hinnehmbar. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Lohngerechtigkeit das Ziel ist, sondern ob die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form das geeignete Instrument ist, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen künftig zu umfangreichen Auskunfts- und Berichtspflichten über Gehälter und Vergleichsgruppen. Bereits bei einem statistischen Entgeltgefälle von fünf Prozent soll ein aufwändiges gemeinsames Prüfverfahren eingeleitet werden, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Hinzu kommt eine Umkehr der Beweislast: Nicht mehr der Arbeitnehmer muss eine Benachteiligung nachweisen, sondern der Arbeitgeber muss seine Unschuld belegen.
Der Abschlussbericht der eingesetzten Expertenkommission hat deutlich gemacht: Eine bürokratiearme Umsetzung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist schlicht nicht möglich. Eine wortgetreue Umsetzung würde rund 50.000 Betriebe mit neuen Dokumentations-, Auskunfts- und Meldepflichten belasten, auch dort, wo es keinerlei Anhaltspunkte für Ungleichbehandlung gibt. Besonders hart trifft dies kleine und mittelständische Unternehmen, das Rückgrat unserer Wirtschaft auch hier im Westmünsterland. Ihnen fehlen häufig die Rechtsabteilungen und die personellen Kapazitäten, um diese Pflichten zu bewältigen. Dazu treten erhebliche Eingriffe in die Tarifautonomie sowie neue Rechtsunsicherheiten etwa bei Beförderungen oder individuellen Leistungsprämien.
Die eigentliche Gefahr liegt tiefer: Ein Regelwerk, das in nahezu jedem Betrieb Ressourcen in Berichtspflichten bindet, kann dem berechtigten Anliegen am Ende sogar schaden. Wenn Bürokratie Konflikte schürt und Akzeptanz kostet, untergräbt das die Glaubwürdigkeit des Gleichstellungsziels selbst.
Dabei zeigen die Zahlen, dass das geltende Recht wirkt: Der unbereinigte Gender Pay Gap hat sich von 18 auf 16 Prozent verringert, der bereinigte liegt bei sechs Prozent. Das Statistische Bundesamt betont, dieser Wert sei nicht mit Verdienstdiskriminierung gleichzusetzen, sondern stelle eine Obergrenze dar. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft gehen sogar von rund drei Prozent aus. Jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ist eine zu viel – aber die Richtung stimmt, und sie stimmt bereits ohne das neue Brüsseler Regelwerk.
Die dreijährige Umsetzungsfrist ist am 7. Juni verstrichen, ohne dass Deutschland, wie nahezu alle anderen Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht überführt hat. Schweden, international als Vorbild bei der Gleichstellung anerkannt, hat die Umsetzung ausdrücklich verschoben und eine Überarbeitung auf europäischer Ebene angekündigt. Auch die Niederlande und Belgien gehen diesen Weg; eine Gruppe von Europaabgeordneten hat die Kommissionspräsidentin um Überarbeitung ersucht. Die Probleme sind keine deutsche Eigenheit, sie werden europaweit gesehen.
Viele Hausbesitzer, Vermieter und Handwerker im Münsterland haben das von der damaligen Ampelkoalition beschlossene Heizungsgesetz als zu kompliziert und lebensfremd erlebt. Darauf reagieren wir jetzt, indem wir dieses alte Gesetz abschaffen und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen, das einfacher, flexibler und deutlich näher an der Praxis vor Ort ist.
Die bürokratischen Detailvorschriften im Gebäudeenergiegesetz werden gestrichen. Damit entfällt auch die von SPD, Grünen und FDP eingeführte starre Vorgabe, dass jede neue oder ausgetauschte Heizung pauschal mindestens fünfundsechzig Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Es ist also völlig egal, ob es um einen Neubau in der Stadt oder einen älteren Hof im ländlichen Raum geht. Künftig zählt stattdessen wieder stärker, was im konkreten Gebäude technisch sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Münsterland bedeutet das, dass es beim Heizungstausch wieder echte Wahlmöglichkeiten gibt. Neben der Wärmepumpe kommen weiterhin ein Fernwärmeanschluss, hybride Heizsysteme, Biomasseheizungen sowie moderne Gasheizungen und Ölheizungen in Betracht. Gleichzeitig bleibt der Klimaschutz verlässlich im Blick. Ab dem Jahr 2029 sollen Gasheizungen und Ölheizungen schrittweise einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Dieses Stufenmodell wird häufig als Bio Treppe bezeichnet und macht den Umstieg für alle Seiten planbar.
Niemand soll mit überhöhten Nebenkosten belastet werden, nur weil eine unwirtschaftliche Heizung eingebaut wurde. Das neue Gesetz achtet deshalb genau darauf, dass sich Investitionen in neue Heiztechnik sinnvoll rechnen und nicht einseitig auf die Wohnkosten umgelegt werden. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen werden hier zusammen gedacht.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden zudem die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie eins zu eins in deutsches Recht übertragen, ohne dass es zu zusätzlichen nationalen Verschärfungen oder Sonderwegen kommt. Für das Münsterland schafft das endlich wieder echte Planungssicherheit.
Bürokratieabbau und damit Entlastung für unseren Mittelstand, Handwerk und Kommunen im Münsterland
Bürokratie ist für viele Menschen bei uns im Münsterland längst ein überflüssiges Übel. Sie ist im Alltag spürbar und belastet: im Handwerksbetrieb, der Stunden auf Formulare verwendet, statt beim Kunden auf der Baustelle zu sein; im mittelständischen Unternehmen, das für jeden Bericht neue Fristen und Vorgaben erfüllen muss; in der Kommune, die für Fördermittel seitenlange Nachweise liefern soll, anstatt Projekte vor Ort zügig umzusetzen. Diese Erfahrung bekomme ich in Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Landwirtinnen und Landwirten sowie Ehrenamtlichen im Kreis Borken immer wieder gespiegelt.
Mit dem neuen Gesetz zum Bürokratierückbau setzen wir genau hier an. Ziel ist nicht ein weiterer symbolischer Akt, sondern eine echte Entlastung. Deshalb nehmen wir gezielt Vorschriften in den Blick, die sich in der Praxis als überzogen oder schlicht unnötig erwiesen haben. So wird etwa die bisherige Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler gestrichen. Seriöse Maklerinnen und Makler bilden sich ohnehin weiter, weil der Markt es verlangt – dafür braucht es keine zusätzliche staatliche Gängelung mit Dokumentations- und Nachweispflichten.
Auch beim sogenannten „Nationalen Heizungslabel“ ziehen wir die Konsequenzen aus der Erfahrung der letzten Jahre. Die Pflicht, dass der Bezirksschornsteinfeger Etiketten anbringen und dokumentieren muss, hat in vielen Fällen kaum Mehrwert gebracht, aber Zeit und Geld gekostet – gerade bei kleineren Betrieben, die ohnehin knapp kalkulieren. Indem wir diese Pflicht abschaffen, schaffen wir Freiraum für das Wesentliche: gute, sichere und bezahlbare Heiztechnik vor Ort.
Bürokratieabbau bedeutet aber mehr als nur einzelne Vorschriften zu streichen. Wir überprüfen auch eine Reihe von Berichtspflichten, die Unternehmen und Verwaltungen binden, ohne dass der Staat daraus wirklich relevante Erkenntnisse gewinnt. Dort, wo Meldungen mehrfach abgefragt, in der Praxis kaum ausgewertet oder längst durch andere digitale Verfahren ersetzt wurden, werden die Vorgaben reduziert oder ganz aufgehoben. Das hilft insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen im Münsterland, die keine eigene Rechts- oder Complianceabteilung im Hintergrund haben, sondern bei jedem zusätzlichen Formular persönlich ranmüssen.
Hinter uns liegt eine produktive Sitzungswoche: Wir haben nicht nur bürokratische Hürden abgebaut, sondern auch ein Problem gelöst, das unsere Behörden seit fast 20 Jahren beschäftigt. Es geht um den Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennungen, um sich ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen.
Wie sah die Realität bisher aus? Ein Mann mit deutschem Pass oder sicherem Aufenthaltsrecht erkennt die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an – allerdings nur auf dem Papier. Die Folge: Das Kind wird deutsch, die Mutter darf über den Familiennachzug bleiben. Echte Verantwortung als Vater? Fehlanzeige. Das ist ungerecht gegenüber allen, die sich an die Regeln halten, und beschädigt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Damit ist jetzt Schluss. Unser neues Gesetz schiebt dem einen Riegel vor. Gibt es Verdachtsmomente auf eine Scheinvaterschaft, muss die Ausländerbehörde zustimmen. Ohne Zustimmung keine Eintragung im Standesamt.
Unser Ziel ist klar: Wir stoppen den gezielten Missbrauch und schützen gleichzeitig die Familien, die wirklich füreinander da sind.
Anlässlich des Verfassungstages war ich zu Gast an der Sekundarschule Horstmar-Schöppingen, um über das Fundament unserer Demokratie zu sprechen. Genau der richtige Zeipunkt vor ihrem Schulabschluss mit jungen Menschen, die bald selbst politische Verantwortung übernehmen, zu sprechen.
Ich habe mit Churchill begonnen: „Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen – mit Ausnahme aller anderen.” Ein Satz, der mit Ironie gemeint ist, aber einen ernsten Kern trifft. Denn Demokratie ist anstrengend. Sie verlangt Beteiligung, Mehrheiten müssen erarbeitet, Überzeugungsarbeit geleistet, anderen zugehört werden – auch solchen, die eine völlig andere Auffassung vertreten. Sie ist langsam, widersprüchlich, und sie zwingt zu Kompromissen. Genau darin liegt ihre Stärke: Sie setzt etwas voraus, das keine andere Staatsform verlangt – Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
An die Schülerinnen und Schüler, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, habe ich gerichtet: Mehr Freiheiten bedeuten mehr Verantwortung. Das Wichtigste dabei ist das Wahlrecht. Einige können bereits bei der nächsten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 25. April 2027 mitbestimmen. „Meine Stimme ändert doch nichts”, diesen Satz hören wir oft. Das Gegenteil ist wahr. Wahlen sind das Betriebssystem unserer Demokratie. Wer nicht wählt, gibt seine Stimme nicht einfach ab, er überlässt sie anderen.
Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsfreiheit – nach über 35 Jahren deutscher Einheit erscheinen sie uns fast selbstverständlich. Sie sind es nicht. Freiheit bedeutet auch, sich selbstkritisch zu hinterfragen und für die eigene Überzeugung einzustehen. Immanuel Kant hat es auf den Punkt gebracht: Sapere aude: habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen. Diese Mahnung ist aktueller denn je.
Nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts haben wir uns eine Ordnung gegeben, die auf genau dieser Einsicht beruht. Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit – das sind keine abstrakten Begriffe, sondern Ausdruck bitterer historischer Erfahrung. Das Grundgesetz, das die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag überreicht bekamen, ist deshalb kein symbolisches Souvenir.
Unsere Demokratie wird heute herausgefordert: von außen durch autoritäre Systeme, von innen durch Populismus, gezielte Unwahrheiten und vereinfachte Antworten, verstärkt durch soziale Medien, in denen oft nicht das bessere Argument zählt, sondern die größte Aufmerksamkeit. Die AfD ist demokratisch gewählt, aber deshalb noch lange keine demokratische Partei. Sie ist die erste politische Kraft im Bundestag, die in wesentlichen Teilen rechtsextrem geprägt ist, vom Verfassungsschutz beobachtet wird und deren Landesverbände teils als gesichert rechtsextrem gelten, während sie sich gleichzeitig als Verteidigerin der Meinungsfreiheit inszeniert.
Demokratien scheitern selten in einem einzigen dramatischen Moment. Sie verändern sich schrittweise: wenn Sprache verroht, wenn Minderheiten unter Druck geraten, wenn Medien delegitimiert und Institutionen verächtlich gemacht werden. Kritische Wachsamkeit ist deshalb keine Hysterie, sie ist Bürgerpflicht.
Demokratie lebt nicht von Zuschauern. Sie lebt davon, dass junge Menschen mitdenken und sich einbringen. Dazu habe ich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Horstmar-Schöppingen an diesem Tag ausdrücklich ermutigt.
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