Ich freue mich, Ihnen und Euch auch in dieser Ausgabe meines Newsletters #AnnE-Mail wieder von den wichtigsten Neuigkeiten aus der Bundespolitik und meinem Wahlkreis zu berichten.
Liebe Leserinnen und Leser,
endlich ist Frühling. Es liegt wieder dieses besondere Gefühl in der Luft. Ein leiser, aber spürbarer Aufbruch. Die Narzissen stehen in voller Blüte, Tulpen setzen farbige Akzente in Gärten und auf den Feldern, und an vielen Orten öffnen sich die ersten Blüten an Bäumen und Sträuchern. Auch hier bei uns im Kreis Borken zeigt sich, wie kraftvoll dieser Wechsel sein kann. Die Menschen zieht es wieder nach draußen, und mit jedem Morgen wächst die Zuversicht, dass Neues beginnt.
Und doch ist Ostern mehr als ein Stimmungsbild des Frühlings. Es ist das Urfest des christlichen Glaubens. Zugleich ist es eine Herausforderung für unsere Gegenwart.
Denn Ostern stellt eine radikale Behauptung auf. Dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Dass das Leben nicht in der Endlichkeit aufgeht. Dass es einen Sinn gibt, der über das Sichtbare hinausreicht.
In einer Zeit, in der vieles vorläufig erscheint, Gewissheiten brüchig werden und Konflikte zunehmen, gewinnt diese Botschaft eine neue Dringlichkeit. Auch bei uns vor Ort erleben viele Menschen Verunsicherung. In Gesprächen bei uns im Westmünsterland wird deutlich, wie sehr sich viele nach Halt, Orientierung und Verlässlichkeit sehnen. Ostern vertröstet nicht. Es nimmt die Wirklichkeit ernst. Das Leid, die Zweifel und die Erfahrung von Grenzen gehören dazu. Aber es bleibt nicht dabei stehen.
Der Theologe Dietrich Bonhoeffer hat es in einem einzigen Satz verdichtet: „Wer Ostern kennt, kann nicht verzweifeln.“ Dieser Satz ist kein leichtes Trostwort. Er ist eine existenzielle Aussage. Denn er gründet in der Überzeugung, dass selbst dort, wo menschlich kein Ausweg mehr erkennbar ist, ein neuer Anfang möglich bleibt.
Ostern bedeutet deshalb auch Verantwortung. Wer an die Würde des Menschen glaubt, nicht als abstrakte Idee, sondern als unverfügbare Wirklichkeit, kann sich nicht zurückziehen. Hoffnung ist kein Rückzugsraum. Sie zeigt sich im Handeln. Im Zusammenhalt vor Ort, im Engagement in Vereinen, in Kirchengemeinden und Initiativen, im täglichen Miteinander hier im Kreis Borken. Und auch bei und in der Politik vor Ort und in Berlin.
So verbindet sich das äußere Zeichen des Frühlings mit einer inneren Gewissheit. Dass Aufbruch möglich ist. Persönlich und gesellschaftlich. Dass nach Phasen der Dunkelheit nicht Leere folgt, sondern neues Leben.
Ich wünsche Euch und Ihnen und allen Familien ein gesegnetes Osterfest. Mit Zuversicht, Klarheit und der Kraft, die aus dieser Hoffnung erwächst.
Die Welt um uns herum ist in Bewegung und das in einer Intensität, die viele von uns täglich spüren. Die anhaltenden Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die Zuspitzung der Lage im Iran zeigen uns, wie fragil internationale Stabilität geworden ist. Auch wenn wir selbst nicht unmittelbar beteiligt sind, erreichen uns die Auswirkungen ganz konkret im Alltag: steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten, wachsende Unsicherheit.
Viele Menschen fragen sich derzeit: Wie soll das alles bezahlbar bleiben? Wie geht es weiter? Diese Sorgen sind nicht abstrakt, sie sind real und sie verdienen klare Antworten.
Genau hier setzen die jüngsten politischen Entscheidungen an: Mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket reagieren wir gezielt auf die stark gestiegenen Spritpreise. Es geht dabei nicht nur um kurzfristige Entlastung, sondern auch um mehr Fairness und Transparenz. Künftig dürfen Preise nur noch einmal täglich erhöht werden; ein Schritt, der für mehr Planbarkeit sorgt. Gleichzeitig wird der Wettbewerb gestärkt, indem Missbrauch im Großhandel konsequenter verfolgt wird.
Auch die Reform der privaten Altersvorsorge trägt dieser Realität Rechnung. Viele Menschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft, insbesondere diejenigen mit kleinen und mittleren Einkommen oder Selbstständige, die bisher oft außen vor waren. Mit der Weiterentwicklung der Riester-Rente öffnen wir neue Möglichkeiten: weniger Bürokratie, mehr Renditechancen und erstmals ein stärkerer Zugang für Selbstständige. Ziel ist es, mehr Menschen zu ermöglichen, langfristig Vermögen aufzubauen und damit Sicherheit zu gewinnen. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Organspende. Hinter diesem Thema stehen immer auch persönliche Schicksale: Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Mit dem Ausbau der Überkreuzlebendnierenspende schaffen wir neue Chancen für Betroffene und stärken gleichzeitig den Schutz und die Aufklärung der Spenderinnen und Spender.
Parallel dazu werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte im Gesundheitswesen beschleunigt. Gerade in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zeigt sich täglich, wie dringend qualifiziertes Personal gebraucht wird. Hier geht es nicht nur um Effizienz, sondern um die Qualität der Versorgung.
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten brauchen Unternehmen vor allem eines: verlässliche Rahmenbedingungen. Durch gezielte Entlastungen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, schaffen wir mehr Spielraum für Innovation und Wachstum. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für das Wesentliche, Arbeitsplätze sichern und Zukunft gestalten.
Gleichzeitig stärken wir unsere Krisenresilienz, etwa durch bessere Regelungen im Binnenmarkt für wichtige Produkte wie Schutzausrüstung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Daten. Denn Daten sind längst ein zentraler Rohstoff unserer Zeit. Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben sorgen wir dafür, dass Daten dort genutzt werden können, wo sie echten Mehrwert schaffen: sicher, transparent und ohne unnötige Hürden.
Das betrifft ganz konkrete Verbesserungen im Alltag: bessere Verkehrssteuerung, mehr Informationen in Echtzeit, effizientere Mobilität.
Bei all diesen Maßnahmen gilt: Sie können nur wirken, wenn sie von einem gemeinsamen Verständnis getragen werden. Die aktuellen Herausforderungen sind groß, größer als in vielen Jahren zuvor. Doch sie sind nicht unlösbar.
Die Sicherung des eigenen Lebensstandards im Alter gehört zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Zwar bleibt die gesetzliche Rente eine wichtige Grundlage, doch sie allein wird für viele Menschen künftig nicht ausreichen. Umso wichtiger ist eine starke private Vorsorge und genau hier setzt die neue Reform an. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die private Altersvorsorge grundlegend modernisiert: Sie wird einfacher, transparenter und vor allem renditestärker.
Die bisherige Riester-Rente konnte viele Erwartungen nicht erfüllen. Sie galt als zu kompliziert, zu teuer und bot häufig nur geringe Renditen. Die Reform zieht daraus klare Konsequenzen und ersetzt das alte System durch ein neues, verständlicheres Konzept, das stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen eingeht. Ziel ist es, die private Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiver zu machen, unabhängig von Einkommen, Lebenssituation oder Vorerfahrung mit Kapitalanlagen.
Ein zentraler Gedanke der Reform ist der Wechsel vom reinen Sicherheitsdenken hin zu mehr Renditeorientierung. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig stärker an den Chancen des Kapitalmarktes teilhaben können. Dafür wird ein neues Altersvorsorgedepot eingeführt, das eine breite Auswahl an Anlageformen ermöglicht: von ETFs über Fonds bis hin zu Anleihen. Auf verpflichtende Garantien wird dabei bewusst verzichtet, um höhere Ertragschancen zu eröffnen. Gleichzeitig bleibt es möglich, weiterhin auf sicherheitsorientierte Produkte mit Garantien zu setzen.
Besonders wichtig ist, dass der Zugang zur privaten Altersvorsorge deutlich erleichtert wird. Mit einem standardisierten Vorsorgedepot, das auf wenige, leicht verständliche Anlageprodukte setzt und dessen Kosten gedeckelt sind, entsteht ein niedrigschwelliger Einstieg, auch für Menschen, die bisher keinen Bezug zum Kapitalmarkt hatten. Dieses Standarddepot kann zudem von öffentlichen Anbietern bereitgestellt werden und schafft so zusätzlich Vertrauen.
Auch die staatliche Förderung wird grundlegend vereinfacht und neu strukturiert. Statt komplizierter Berechnungen orientiert sich die Förderung künftig direkt an der eigenen Sparleistung. Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen staatlichen Zuschuss, ergänzt durch attraktive Kinderzulagen und einen Bonus für Berufseinsteiger. Erstmals werden auch Selbständige systematisch in die Förderung einbezogen. Das neue Fördersystem ist damit nicht nur transparenter, sondern auch deutlich leichter verständlich.
Ein weiterer großer Fortschritt zeigt sich in der Auszahlungsphase. Künftig entfällt der verpflichtende Übergang in eine lebenslange Rente, der bisher oft zu unflexiblen und teilweise enttäuschenden Ergebnissen geführt hat. Stattdessen können Sparerinnen und Sparer frei entscheiden, ob sie eine lebenslange Leibrente wählen oder ihr angespartes Kapital über einen flexiblen Auszahlungsplan nutzen möchten. Diese neue Freiheit ermöglicht eine deutlich individuellere Gestaltung des Ruhestands.
Darüber hinaus wird mit der geplanten Frühstart-Rente ein neuer Ansatz verfolgt: Altersvorsorge soll künftig noch früher beginnen. Bereits Kinder und Jugendliche können durch staatliche Unterstützung ein erstes Vorsorgekapital aufbauen. So wird das Thema finanzielle Absicherung im Alter generationenübergreifend gestärkt.
Von der Reform profitieren insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, Familien, Berufseinsteiger und Selbständige. Ihnen wird der Zugang zu einer effektiven und chancenorientierten Altersvorsorge deutlich erleichtert. Gleichzeitig leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut und stärkt das Vertrauen in die private Vorsorge.
Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 entsteht damit ein modernes System der privaten Altersvorsorge, das den Anforderungen der Zukunft besser gerecht wird. Es verbindet mehr Eigenverantwortung mit besseren Renditechancen und schafft neue Möglichkeiten für den Vermögensaufbau. Oder anders formuliert: Aus Sparern werden Investoren.
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Wir führen heute eine Debatte, die wir in dieser Form eigentlich nicht hätten führen müssen; denn die Fakten liegen seit Jahren auf dem Tisch: Über 90 Prozent der Deepfakes im Netz sind pornografischer Natur, und bis zu 99 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Mädchen.
Hinzu kommt eine rasante Dynamik: Innerhalb weniger Wochen können durch einzelne KI-Systeme Millionen solcher Inhalte erzeugt werden. Bereits 2023 haben Strafrechtler im Rechtsausschuss gewarnt, dass der Schutz vor bildbasierter Gewalt unzureichend ist.
In der Union haben wir schon früh konkrete Vorschläge gemacht. Die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode einen konkreten Gesetzentwurf dazu eingebracht, der im Bundesrat auch eine Mehrheit fand. Mit dem vorgeschlagenen § 201b Strafgesetzbuch sollte erstmals eine eigenständige Strafbarkeit für digitale Fälschungen geschaffen werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen.
Die damalige Bundesregierung hat sich dem leider nicht anschließen wollen. Weder der FDP-Justizminister noch die grüne Frauenministerin verspürten damals Handlungsdruck.
Stattdessen zog man sich auf juristische Ausflüchte zurück. In der Stellungnahme der damaligen Bundesregierung zum bayerischen Gesetzentwurf wurde ernsthaft behauptet, die bestehende Gesetzeslage sei ausreichend. Es ist immer gut, wenn man dazulernt; aber ich erwarte schon so viel Ehrlichkeit, dass die heutige grüne Opposition ihr Nichthandeln in der damaligen Bundesregierung nicht einfach ausblendet.
Deepfakes sind kein Teenagerstreich, sie sind keine bloße Ansehensschädigung; sie sind ein massiver Angriff auf die sexuelle Integrität und die psychische Gesundheitder Betroffenen. Umso mehr begrüße ich es, dass unser Vorschlag nun aufgegriffen wird und wir diese Gesetzeslücke endlich schließen.
Wir schaffen neue strafrechtliche Tatbestände, insbesondere zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Dazu gehören eben Deepfakes, täuschende Inhalte und unbefugte digitale Überwachung, etwa durch GPS-Tracker. Gleichzeitig werden Betroffene im Zivilrecht gestärkt. Sie erhalten bessere Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen und können ihre Rechte effektiver durchsetzen. Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Wir wollen gerichtliche Sperrungen von Nutzerkonten zum schnelleren Schutz Betroffener und strengere Anforderungen an Plattformanbieter.
Sehr geehrte Damen und Herren, es reicht jedoch nicht, nur einzelne Gesetze zu ändern. Gewaltschutz muss ganzheitlich gedacht werden. Dazu gehören Strafrecht, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention, Täterarbeit und klare Verantwortung der Plattformen. Gerade digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen zeigen uns das deutlich. Deepfakes entstehen nicht nur wegen fehlender Strafnormen; sie entstehen durch technische Möglichkeiten und Anonymität. Und selbst die beste Strafnorm bleibt wirkungslos, wenn ihre Durchsetzung nicht gesichert ist.
Im digitalen Raum ist die Identifizierbarkeit der Täter entscheidend. Oft ist die IP-Adresse die einzige Spur. Fehlt diese Möglichkeit, bleibt Strafverfolgung faktisch unmöglich. Deswegen ist die Speicherpflicht für diese Computeradressen unverzichtbar für den Kampf gegen die immer übleren digitalen Übergriffe auf Frauen und Mädchen. Wer es ernst meint mit dem Schutz, muss sich auch zu der Speicherung von IP-Adressen bekennen.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus dringlichem Anlass wende ich mich noch mal an die Kollegen von SPD und Grünen. Rücken Sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor realer sexualisierter Gewalt jetzt in den Mittelpunkt Ihres politischen Handelns! Freiheitsrechte und Datenschutz sind hohe Güter; aber sie dürfen niemals zum Argument werden, wenn es um die Abwehr schwerster Straftaten gegen Kinder geht. Der Staat hat hier eine klare Schutzpflicht, und dieser Pflicht müssen wir gerecht werden. Deshalb appelliere ich mit Nachdruck an Sie: Beweisen Sie, dass Sie für mehr stehen als reine Symbolpolitik! Gehen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament zu damit die Interimsverordnung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verlängert wird! Drängen Sie auf Zustimmung bei der morgigen Abstimmung! Wir als Staat können es uns nicht leisten, ins Hintertreffen zu geraten, wenn es um den Schutz unserer Kinder geht.
Als Union stehen wir seit jeher für einen starken Staat, der Opfer schützt, der Täter konsequent bestraft und der Prävention ernst nimmt. Vielen Dank.“
Das Förderprojekt „Demokratie leben!“ wird von Karin Prien neu aufgestellt. Sie sind Mitglied im entsprechenden Bundestagsausschuss. Welche Erkenntnisse können Sie aus Ihrer Beobachtung zum Stand von „Demokratie leben!“ beisteuern?
Anne König: Die Förderpraxis des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ steht seit Jahren öffentlich in der Kritik. Wiederholt wurden Extremismusverdachtsmomente gegenüber einzelnen Projektträgern oder deren Kooperationspartnern erhoben. Hinzu kommt eine Förderlogik, die sich über lange Zeit nahezu ausschließlich auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus konzentriert hat, während andere erhebliche Gefährdungen unserer freiheitlichen Ordnung – etwa durch Islamismus, muslimischen Antisemitismus oder Linksextremismus – kaum berücksichtigt wurden. Auch der Bundesrechnungshof hat deutliche Defizite benannt: unklare Zieldefinitionen, fehlende Wirkungsanalysen und unzureichende Erfolgskontrollen. Das hat das Vertrauen in das Programm nachvollziehbar geschwächt. Deshalb ist eine grundlegende Neuaufstellung erforderlich. Ziel muss eine Förderpraxis sein, die pluraler, zielgenauer und wirksamer ist – und die sicherstellt, dass öffentliche Mittel dort ankommen, wo sie einen messbaren Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie leisten. Zugleich gilt: Wer gefördert wird, muss uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Die Tagespost hat herausgefunden: Viele Initiativen und e. V.s, die jährlich mit sechsstelligen Summen gefördert werden, sind genau entlang den Förderrichtlinien aufgestellt. Ganz vorn dabei: queere Ideologie, KITA-Politisierung, Aktionen gegen Rechts, Anti-Rassismus und zweifelhafte Förderung von muslimisch innengesteuerten „Integrationsprogrammen“. Damit geht die Förderung an den Einrichtungen der klassischen Bürgergesellschaft vorbei. Hätte man das nicht viel eher erkennen müssen?
Anne König: Angesichts der inneren und äußeren Herausforderungen für unsere Demokratie ist eine wirksame Demokratieförderung unverzichtbar. Sie kann jedoch nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn sie in die Breite der Gesellschaft wirkt – und nicht in abgeschlossenen Milieus verbleibt. Genau hier lagen in der Vergangenheit Schwächen. Teilweise wurden Projekte mit erheblichem Mitteleinsatz gefördert, deren inhaltliche Ausrichtung sehr eng war und deren gesellschaftliche Reichweite begrenzt blieb. Diese Entwicklung ist nicht unbemerkt geblieben. Wir haben die Förderpraxis deshalb seit Jahren kritisch begleitet und Korrekturen eingefordert. Allerdings waren kurzfristige Änderungen rechtlich nur eingeschränkt möglich, da bereits langfristige Förderzusagen bestanden. Mit der neuen Förderperiode wird das Programm nun strukturell neu ausgerichtet.
Zwischengeschaltet bei den Fördervergaben sind Einrichtungen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung, die linke Initiativen genau beraten, damit deren Anträge förderwürdig sind. Wie kann dieses geschlossene System der Mittelverteilung im linken Spektrum durchbrochen werden?
Anne König: Entscheidend ist eine klare und wirkungsorientierte Ausgestaltung der Förderrichtlinien. Wir werden pluralistische Trägerstrukturen stärken und insbesondere die breite Mitte der Gesellschaft stärker in den Blick nehmen. Dazu gehört auch, die Zugangshürden für bislang unterrepräsentierte Akteure zu senken. Ein weiterer zentraler Punkt ist Transparenz. Künftig muss nachvollziehbar sein, welche Mittel an welche Empfänger fließen, auch auf Ebene der Zweit- und Letztempfänger. Nur so lässt sich sicherstellen, dass öffentliche Förderung ausgewogen, nachvollziehbar und wirksam eingesetzt wird.
Sie vertreten den Wahlkreis Borken im Bundestag. Welche Einrichtungen kommen Ihnen in den Sinn, die förderwürdig wären?
Anne König: Ich finde es bemerkenswert, dass mein eigener Kreis Borken das Bundesprogramm Demokratie leben! bislang nicht nutzt – und das aus guten Gründen. Vor Ort ist die Einschätzung, dass die Programmstruktur vergleichsweise komplex ist und erhebliche Ressourcen in Koordination und Verwaltung bindet. Gleichzeitig zeigt meine Heimat sehr deutlich, dass man mit überschaubaren, lokal gesteuerten Mitteln oft konkreter und unmittelbarer wirken kann. Mit unserem kreiseigenen Aktionsfonds unterstützen wir Projekte niedrigschwellig und zielgerichtet, ohne zusätzliche Overhead-Strukturen. Das sind ganz konkrete Maßnahmen vor Ort: etwa ein Deeskalationstraining an einer weiterführenden Schule nach Konflikten auf dem Schulhof, ein Workshop gegen Hate Speech für Jugendliche, initiiert durch eine örtliche Bücherei, oder eine niedrigschwellige Dialogveranstaltung in einer Gemeinde, die nach Spannungen im sozialen Miteinander bewusst auf Austausch setzt. Insofern ist das, was bei uns im Kreis geschieht, nicht nur eine Alternative, sondern möglicherweise auch ein Impuls für die Weiterentwicklung des Bundesprogramms: weniger Struktur, mehr Wirkung vor Ort.
Mal ehrlich: Was wird überhaupt bleiben von der klassischen Bürgergesellschaft? Und wie könnte eine neue, veränderte aussehen, die das Gute bewahrt und sich gleichzeitig einer neuen Zeit mit Migration und kultureller Offenheit entgegenkommt? Brauchen wir eine Leitkultur mit einigen festen Konsensmarken?
Anne König: Was bleibt von der klassischen Bürgergesellschaft? Wenn wir uns ihrer Grundlagen bewusst bleiben, kann sie sich auch unter veränderten Bedingungen behaupten. „In meines Vaters Hause sind viele Wohnungen“ (Johannes 14,2). Dieses biblische Wort beschreibt das Ideal einer offenen Gesellschaft. Doch ein Haus besteht nicht nur aus Zimmern, es braucht tragende Wände. Es gibt keine gelingende kulturelle Vielfalt ohne verbindliche Ordnung. Eine Gesellschaft, die durch Migration vielfältiger wird, steht vor einer doppelten Aufgabe: Sie muss offen bleiben für unterschiedliche Lebensentwürfe und zugleich klar sein in dem, was sie trägt. Integration bedeutet nicht bloß Teilhabe, sondern selbstverständlich auch die Anerkennung dieser Ordnung. Wer hier lebt, tritt in ein bestehendes Gefüge ein, das nicht zur Disposition steht. Es reicht eben nicht, wie wir sehen, Unterschiede zu tolerieren; entscheidend ist die gemeinsame Bindung an Regeln, die für alle gelten. Wo diese Bindung relativiert wird, gerät nicht nur der gesellschaftliche Zusammenhalt, sondern die Freiheit selbst unter Druck. Leitkultur ist in diesem Sinne keine kulturelle Überhöhung, sondern die normative Grundlage des Zusammenlebens – das, was vor aller Differenz verbindlich ist. Nach dem Böckenförde-Diktum lebt der Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Er kann Regeln setzen und durchsetzen – aber nicht erzwingen, dass sie innerlich bejaht werden. Genau hier entscheidet sich, ob Integration gelingt.
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