Ich freue mich, Ihnen und Euch auch in dieser Ausgabe meines Newsletters #AnnE-Mail wieder von den wichtigsten Neuigkeiten aus der Bundespolitik und meinem Wahlkreis zu berichten.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Aktivrentengesetzes beschlossen. Ziel der neuen Regelung ist es, Rentnerinnen und Rentnern, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, steuerlich zu entlasten und so einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen. Ab dem 1. Januar 2026 können Ruheständlerinnen und Ruheständler bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – also bis zu 24.000 Euro im Jahr. Zusammen mit dem Grundfreibetrag von 12.906 Euro ergibt sich eine steuerfreie Gesamtsumme von mehr als 36.000 Euro jährlich. Begünstigt werden alle, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ebenso wie Angestellte im öffentlichen Dienst. Nicht umfasst sind dagegen Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder oder andere Einkünfte aus früheren Tätigkeiten, da sie nicht auf aktueller Arbeit beruhen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt. Entscheidet sich der oder die Beschäftigte zusätzlich, auch eigene Beiträge zu zahlen, kann die laufende Rente noch weiter erhöht werden. Auf die steuerfreien Aktivrenten-Einkünfte fallen jedoch wie bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Auch pensionierte Beamtinnen und Beamte können profitieren, wenn sie nach Eintritt in den Ruhestand eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit außerhalb des Beamtenstatus aufnehmen. Wer dagegen weiterhin hoheitlich als Beamter tätig ist, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Regelung ebenfalls nicht, da sie bereits durch pauschale steuerliche Vergünstigungen entlastet werden. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob tatsächlich eine Altersrente bezogen wird. Damit entfällt eine aufwändige Prüfung, was die Umsetzung in der Praxis erleichtert. Die steuerfreie Aktivrente wird direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sodass sich das Nettoeinkommen unmittelbar erhöht. Außerdem bleibt die Aktivrente vom Progressionsvorbehalt ausgenommen, was eine weitere steuerliche Entlastung bedeutet. Selbständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind bislang nicht einbezogen. Die Bundesregierung begründet dies mit administrativen und fiskalischen Gründen, da diese Gruppen schwerer zu erfassen sind und eine Ausweitung derzeit zu kostenintensiv wäre. Dennoch soll nach zwei Jahren geprüft werden, ob und wie die Regelung ausgeweitet werden kann.
Insgesamt schafft das Aktivrentengesetz einen starken Anreiz, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Es verringert die steuerliche Belastung, macht Weiterarbeit attraktiver und hilft, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Damit wird nicht nur der Arbeitsmarkt entlastet, sondern auch der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt zum Nutzen aller Generationen.
Die Koalition hat diesen Monat die Weichen für eine moderne, leistungsfähige und sozial gerechte Zukunft gestellt: mit klaren Prioritäten, belastbaren Zeitplänen und spürbaren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Im Mittelpunkt stehen Rekordinvestitionen in die Infrastruktur, eine umfassende Rentenreform inklusive Aktivrente sowie die Weiterentwicklung der Grundsicherung zu einem System, das stärker fördert, klarer fordert und schneller in Arbeit führt.
Im Bereich Verkehr und Infrastruktur investieren wir in dieser Legislaturperiode 166 Milliarden Euro, so viel wie noch nie. Gleichzeitig wird der Verkehrsetat 2025 neu strukturiert: Neben den Mitteln des Verkehrsressorts stehen erhebliche zusätzliche Gelder aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bereit. Damit holen wir versäumte Investitionen nach, setzen konsequent auf den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ und treiben Neu- und Ausbaumaßnahmen dort voran, wo Baurecht besteht. Die Devise ist eindeutig: Alles, was baureif ist, wird gebaut. Priorität hat die Identifikation und Umsetzung der vordringlichen Projekte, flankiert von schlankeren Planungs- und Genehmigungsverfahren, damit jeder Euro effizient und kostenschonend wirkt.
Konkret weiten wir im SVIK die Zweckbestimmung im Wirtschaftsplan aus: Neben Brücken- und Tunnelsanierungen können künftig weitere Erhaltungsmaßnahmen finanziert werden, dieser Bereich wird um 3 Milliarden Euro gestärkt. So entstehen Spielräume im Einzelplan des Verkehrsministeriums, um baureife und planfestgestellte Projekte zügig voranzubringen. Nach zwei Jahren evaluieren wir, ob die Mittel in geplanten Umfang die Verkehrsinfrastruktur spürbar verbessern. Parallel erhöhen wir die Flexibilität im Haushaltsvollzug, etwa durch die Nutzung überplanmäßiger Ausgaben, und schaffen Planungssicherheit, ohne künftig Gegenfinanzierungen zulasten anderer SVIK-Positionen vorzunehmen. Zudem heben wir Einsparpotenziale durch serielles/standardisiertes Bauen und beschleunigte Verfahren. Das Verkehrsministerium legt hierfür Eckpunkte zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz vor; der Gesetzentwurf soll bis Dezember 2025 ins Kabinett. Damit verknüpfen wir konkrete Einsparziele, die bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt werden.
Um die Umsetzung weiter zu beschleunigen und die öffentliche Hand zu entlasten, mobilisieren wir privates Kapital – unter anderem durch die Etablierung einer nachhaltigen Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH und die gezielte Nutzung ÖPP-Modelle. Zusätzlich werden 3 Milliarden Euro für den Straßenbereich freigesetzt, indem im SVIK Mittel aus der Mikroelektronik für den Zeitraum 2026–2029 umgeschichtet werden. Das sorgt für mehr Schlagkraft genau dort, wo Engpässe die Mobilität bremsen.
Klimaschutz und soziale Balance gehen Hand in Hand: Wir erleichtern den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge gezielt für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds sowie zusätzlich 3 Milliarden Euro aus dem Klimatransformationsfonds (KTF) – und zwar bis 2029. So wird klimaneutrale Mobilität alltagstauglich und bezahlbar.
Auch in der Alterssicherung gehen wir den nächsten großen Schritt. Das Rentenpaket 2025 mit Haltelinie beim Rentenniveau, der Vollendung der Mütterrente, der Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots und einer stärkeren Betriebsrente wird noch in diesem Jahr, ebenso wie das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, abgeschlossen, damit es am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Ergänzend dazu führen wir die Aktivrente ein: Sie startet am 1. Januar 2026 und richtet sich an Beschäftigte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Einkommen aus der Aktivrente bleibt bis zu 2.000 Euro pro Monat als Steuerfreibetrag steuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt, und wird bereits im Lohnsteuerabzugberücksichtigt. Die Aktivrente unterliegt regulär der Kranken- und Pflegeversicherung, bei Arbeitgebern zusätzlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung; nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation. Gleichzeitig werden noch 2025 die Eckpunkte zur Frühstartrente im Kabinett beschlossen, das entsprechende Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Als weiterer Baustein folgt die Reform der privaten Altersvorsorge (Nachfolge Riester), ebenfalls 2025 im Kabinett. Die Rentenkommission wird noch dieses Jahr eingesetzt und legt 2026 vor.
Die neue Grundsicherung ersetzt das bisherige Bürgergeldsystem mit dem Ziel, erwerbsfähige Arbeitslose schneller und dauerhaft in Arbeit zu bringen. Künftig erfolgt direkt nach der Antragstellung eine verbindliche Einladung zum ersten persönlichen Gespräch, um die individuelle Situation zu klären und den Weg zurück in Beschäftigung festzulegen. Darauf aufbauend wird ein Kooperationsplan mit Rechten und Pflichten erstellt; kommt er nicht zustande, erlässt das Jobcenter einen Verwaltungsakt mit Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrung. Besteht ein Kooperationsplan, folgt bei erstem Verstoß ein Verwaltungsakt mit entsprechenden Belehrungen. Grundsätzlich gilt der Vermittlungsvorrang in Arbeit; wo Qualifizierung nachhaltiger ist, insbesondere bei unter 30-Jährigen, erhält sie Vorrang. Wir schärfen den Erwerbsfähigkeitsbegriff, damit Menschen, die dauerhaft nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, passgenaue Hilfen erhalten. Für Langzeitarbeitslose erhöhen wir die Kontaktdichte, alle SGB-II-Leistungsberechtigten erhalten ein konkretes persönliches Angebot, auch diejenigen, die bereits im System sind. Jobcenter clustern künftig nach Arbeitsmarktnähe und richten Intensität von Beratung und Betreuung danach aus. Eltern mit Kindern unter drei Jahren werden gezielt angesprochen: Ab dem ersten Lebensjahrbesteht eine Beratungspflicht, bei verfügbarer Kinderbetreuung auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen, damit Betreuungsphasen nicht zu dauerhaften Erwerbsunterbrechungen führen.
Verlässlichkeit entsteht auch durch klare Konsequenzen: Die bisherigen Sanktionsstufen entfallen. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, wird unverzüglich zu einem zweiten geladen. Bleibt auch dieser ungenutzt, werden Leistungen um 30 % gekürzt; beim dritten versäumten Terminwerden die Geldleistungen vollständig eingestellt. Erscheinen Leistungsberechtigte im Folgemonatnicht, entfallen alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft. Härtefälle, etwa gesundheitliche Gründe, werden ausdrücklich berücksichtigt. Bei der ersten Pflichtverletzung greift eine 30-prozentige Minderung; wird eine Arbeitsaufnahme verweigert, werden Geldleistungen gestrichen. Die Kosten der Unterkunft können dann direkt vom Jobcenter an Vermietende abgeführt werden. Parallel stärken wir Reha- und Gesundheitsangebote, qualifizieren Mitarbeitende, besonders im Umgang mit psychischen Erkrankungen, und vereinfachen Verwaltungs-Schnittstellen.
Die Vermögensanrechnung wird praxisnäher: Die Karenzzeit entfällt, stattdessen orientiert sich das Schonvermögen künftig an der Lebensleistung, zum Beispiel am Alter und den bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Unterkunftskostenentfällt die Karenzzeit ebenfalls; hierfür wird eine unbürokratische Lösung erarbeitet. Zudem bekämpfen wir Sozialleistungsmissbrauch entschiedener: mit härteren Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, verstärkter Arbeitgeberhaftung, einer klareren Fassung des Arbeitnehmerbegriffsim Kontext der Freizügigkeit, verbessertem Datenaustausch sowie Maßnahmen gegen Vermieterinnen und Vermieter von Schrottimmobilien. Um Jobcenter zu entlasten, wird die temporäre Bedarfsgemeinschaft abgeschafft: Der hauptsächlich betreuende Elternteil erhält künftig den vollen Regelbedarf, für den umgangsberechtigten Elternteil ist ein pauschalierter Mehrbedarfvorgesehen.
Unser Anspruch ist, Tempo mit Sorgfalt zu verbinden: Wir schaffen Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, modernere Verfahren für schnellere Umsetzung, gezielte soziale Entlastung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und verlässliche Regeln für alle. So verbinden wir Investitionen in Beton und Brücken mit Investitionen in Chancen, Sicherheit und Gerechtigkeit und machen unser Land fit für die Aufgaben der 2020er Jahre.
Ein ganz besonderer Tag in Berlin: 50 Gäste aus meiner Heimat durfte ich im Deutschen Bundestag willkommen heißen. Es war eine große Freude, so viele vertraute Gesichter zu sehen und viele neue Menschen kennenzulernen. Menschen, die sich in ihrer Freizeit mit viel Herzblut in Vereinen, Chören und Gemeinschaften engagieren. Mit dabei waren unter anderem Mitglieder des Männergesangvereins Borken, des Gemener Schützenvereins sowie des Kirchenchors Cäcilia Borkenwirthe.
Bei Gesprächen über die derzeitigen Herausforderungen, Ehrenamt und die politischen Themen unserer Zeit wurde deutlich, wie stark die Verbundenheit untereinander im Westmünsterland ist. Gerade in diesen bewegten Zeiten tut es gut, vertraute Stimmen und ehrliche Meinungen aus der Heimat zu hören. Es war ein Tag voller Herzlichkeit, spannender Begegnungen und lebendiger Eindrücke. Ein Tag, der zeigt, dass Politik dort am stärksten ist, wo sie nah an den Menschen bleibt und Politiker am besten handeln können, wenn sie ihre Wurzeln nicht verlieren.
Ich danke allen, die die Reise auf sich genommen haben, und freue mich schon auf das nächste Wiedersehen zuhause im Westmünsterland! Eure Anne
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