Anne König

Besuch der Büngern-Technik

Werkstattrat der Büngern-Technik tauscht sich mit Anne König über die Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus

Der Werkstattrat der Büngern-Technik, als Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Büngern-Technik, und Herr Hans-Georg Hustede, als Werkstattleitung der Büngern-Technik, tauschten sich am Vormittag des 21.07.2021 in den Räumen der Werkstatt in Rhede-Büngern über die Zukunft der Werkstätten in Deutschland und damit über die Gestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen aus.

Auf Anregung des Werkstattrates wurden alle Kandidaten zur Bundestagswahl im Wahlkreis Borken II zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen. Leider meldete sich bislang aber nur Frau Anne König, CDU-Kandidatin zur Bundestagswahl, beim Werkstattrat zurück, so dass mit ihr ein Termin am Mittwoch vereinbart werden konnte. Das Ziel des Werkstattrates war es, die Kandidatin zur Bundestagswahl im Kreis Borken über die werkstattrelevanten Themen zu informieren und sie von den Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten erfahren zu lassen, wo die derzeit Probleme liegen. Für Frau König sei es selbstverständlich sich mit den Vertretern der sozialen Einrichtungen in der Region zusammenzusetzen und über aktuelle Belange der Menschen zu sprechen und sich dieser anzunehmen.

Zentrale Themen des Austausches mit Frau König waren die Bereiche der Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt vor dem Hintergrund der UN- Behindertenrechtskonvention, die Entgeltsituation der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten in Deutschland und die Sorge des Werkstattrates, dass das Werkstätten- System in Deutschland zu Unrecht zunehmend in die Kritik von Politik und Gesellschaft gerät.

Für die Mitglieder des Werkstattrates der Büngern-Technik ist es sehr wichtig, dass das Werkstätten-System in Deutschland erhalten bleibt, da nur dieses die Teilhabe am Arbeitsleben, entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen, ermöglicht. Besonders die Unterstützung durch die Gruppenleitungen und den Sozialdienst der Werkstatt, sowie die Möglichkeit zur Nutzung der werkstattinternen Weiterbildungsmöglichkeiten, bieten den Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit eine Teilhabe am Arbeitsleben zu erfahren.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist es Übergänge auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hier betonten der Werkstattrat und die Werkstattleitung, dass es eine bedeutsame Aufgabe der Werkstätten in Deutschland ist, diese Übergänge zu ermöglichen und zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des Wunsch- und Wahlrechtes im Bundesteilhabegesetz muss es aber für die Hilfs- und Unterstützungsangebote leitend sein, welchen Weg ein Mensch mit Behinderung für seine Teilhabe am Arbeitsleben wählen möchte. Viele der Menschen mit Behinderungen in der Büngern-Technik arbeiten gerne in der hiesigen Werkstatt und sehen diesen Ort, für die Teilhabe am Arbeitsleben, als am besten geeignet an.

Auch Anne König war der Meinung, dass den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine besondere Rolle in der Inklusion zukomme und der Erhalt dieser Werkstätten unabdingbar sei. Jeder einzelne Mensch werde in diesen Einrichtungen in den Blick genommen. Dadurch ergebe sich ein Betreuungsschlüssel, welcher allein auf dem regulären Arbeitsmarkt, in dieser Form, nicht geboten werden könne. Außerdem müsse dieser Arbeit in Zukunft mehr Wertschätzung entgegengebracht werden.

Der Werkstattrat nutzte die Gelegenheit Frau König die derzeitige Kritik zu erläutern, die den Werkstätten verstärkt entgegengebracht wird. Aus Politik und Gesellschaft und über die sozialen Medien wird das geringe Entgelt der Beschäftigten in den Werkstätten kritisiert. Forderungen zur Zahlung des Mindestlohnes auch für Werkstattbeschäftigte werden laut und es wird gefordert, dass Werkstattbeschäftigte nicht mehr nur einen„arbeitnehmerähnliches“ Beschäftigungsverhältnis haben. Teilweise geht die Kritik soweit, dass die Forderung zur Auflösung des derzeitigen Werkstätten-Systems gefordert wird, da es im Sinne der Inklusion nicht mehr zeitgemäß wäre. Den Werkstattbeschäftigten war es wichtig zu erläutern, dass die Arbeit in der Büngern-Technik mehr ist, als bloße Beschäftigung für ein Entgelt. Die Werkstatt ist der Ort, wo berufliche Teilhabe stattfindet und ein stützendes System existiert, was erhalten bleiben muss.

Die derzeitigen Überlegungen zur Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten, die durch die Bundesregierung in einem Projekt angestoßen wurden, werden natürlich auch vom Werkstattrat der Büngern-Technik begrüßt. Wichtig ist es den Werkstattbeschäftigten hierbei, dass sie die Möglichkeit erhalten, durch die Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten unabhängig von der Grundsicherung zu werden. Denn diese muss von vielen Werkstattbeschäftigten immer noch beantragt werden, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Von den Betroffenen wird dies als ungerecht erlebt, obwohl sie einer geregelten Arbeit nachgehen.

Als letzter Themenbereich wurde die Öffnung der Werkstätten für Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen in der gesamten Bundesrepublik mit Frau König besprochen. Hier ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter und ermöglicht die Aufnahme dieses Personenkreises schon sehr lange. Leider haben diese Menschen in den meisten anderen Bundesländern nur die Möglichkeit in tagesstrukturierenden Angeboten Aufnahme zu finden, in denen sie kein Entgelt erhalten und auch nicht sozialversicherungspflichtig tätig sein können. Hier machten sich die Mitglieder des Werkstattrats dafür stark, dass dieser Personenkreis in allen Bundesländern in den Werkstätten Aufnahme findet, wenn sie es wünschen.

Den Abschluss des Vormittages bildete ein Rundgang von Frau König durch den Standort in Büngern, der von einer Werkstattbeschäftigten übernommen wurde, die ein elektronisches Sprachausgabegerät, einen sogenannten „Talker“, nutzt.

Quelle: https://buengern-technik.de/buengern/images/allgemein/2021_07_21_Besuch_Frau_Koenig.pdf?m=1627285957&